Wissenswertes über Schwimmwesten

 

Die Rettungswestenpflicht gilt in der Schweiz für stehende Gewässer ausserhalb der äusseren Uferzone (welche bis 300 m ab dem Ufer verläuft), sowie immer auf fliessenden Gewässern.

Rettungswesten müssen von den Mitgliedern privat angeschafft und regelmässig gewartet werden. Massgebend sind gemäss Gesetz die Herstellervorgaben. Die erfolgte Wartung wird durch Vignette bestätigt. Die maximale Lebensdauer einer Rettungsweste beträgt 10 Jahre.

Bei Rudern in der Dunkelheit im beleuchteten, gesteuerten Gigboot ist im Ruderclub Blauweiss Basel das Tragen einer Rettungsweste Pflicht. Für jede an Bord befindliche Person muss ein „Einzel­rettungs­mittel“ vorhanden sein. Das heisst: jede Person muss eine eigene Rettungsweste dabeihaben.