Sicherheit
Die Fahrt-, Sicherheits- und Verhaltensregeln sind im Fahrtenreglement festgehalten. Ebenfalls ist die Swiss Rowing Safety Norm des schweizerischen Ruderverbands zu beachten.
Fahrtenreglement des RC Blauweiss
Fahrtenreglement Anhang Sicherheit
Swiss Rowing Safety Norm
Wissenswertes über Schwimmwesten
Die Rettungswestenpflicht gilt in der Schweiz für stehende Gewässer ausserhalb der äusseren Uferzone (welche bis 300 m ab dem Ufer verläuft), sowie immer auf fliessenden Gewässern.
Rettungswesten müssen von den Mitgliedern privat angeschafft und regelmässig gewartet werden. Massgebend sind gemäss Gesetz die Herstellervorgaben. Die erfolgte Wartung wird durch Vignette bestätigt. Die maximale Lebensdauer einer Rettungsweste beträgt 10 Jahre.
Bei Rudern in der Dunkelheit im beleuchteten, gesteuerten Gigboot ist im Ruderclub Blauweiss Basel das Tragen einer Rettungsweste Pflicht. Für jede an Bord befindliche Person muss ein „Einzelrettungsmittel“ vorhanden sein. Das heisst: jede Person muss eine eigene Rettungsweste dabeihaben.