Kommunikation und Verantwortung

 

Ruderinnen, Ruderer und Steuerleute sollten zum Zeitpunkt einer Ausfahrt in der Lage sein, mindestens 300 m ohne Unterbruch im offenen Wasser schwimmen zu können. Ausfahrten sollten nur bei guter Gesundheit und Wohlbefinden durchgeführt werden. Niemand sollte sich selbst oder andere auf dem Wasser einem Risiko aussetzen. Das betrifft besonders Anfänger:innen und Junior:innen.

Alle Ruderinnen, Ruderer und vor allem Obmänner und -frauen sind verantwortlich für das Beachten aller örtlichen Regeln (Fahrordnung). Im Falle eines Unfalles bleiben die Ruderinnen und Ruderer am Boot, und versuchen schwimmend das Ufer zu erreichen. Das Boot kann als Schwimmhilfe genutzt werden. Im Zweifel gilt jedoch immer: Leben vor Material!

Vor jeder Ausfahrt ist eine verantwortliche Person (Obmann/Obfrau) zu benennen. In der Regel übernimmt die erfahrenste Person im Boot diese Rolle. Obmann/Obfrau kann die verschiedenen Aufgaben während der Ruderausfahrt auch delegieren (Steuern, Kommandos geben, nach Hindernissen Ausschau halten).

Alle Personen im Boot

  • haben den Kommandos des/der Obmanns/-frau Folge zu leisten.
  • sind mit den gängigen Kommandos vertraut und können die Manöver sicher anwenden.
  • kennen die Fahrtenordnung und sind vertraut mit den örtlichen Gegebenheiten.
  • sind vertraut mit der Rolle als Steuermann/-frau und können die gängigen Kommandos geben.
  • Wissen, was im Notfall zu tun ist.